Foto: A. Zelck / DRKS
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Rettungshundearbeit

Die Verwendung von Rettungshunden spielte in den beiden Weltkriegen vornehmlich in Sanitätseinheiten noch eine Rolle und wurde seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland außer bei der Bergwacht im Deutschen Roten Kreuz nur von einigen Individualisten und Spezialisten betrieben. Das beharrliche Bemühen dieser Individualisten, die ihre gut ausgebildeten Suchhunde in die Aufgaben und Arbeit des Roten Kreuzes einbringen wollten, wurde schließlich belohnt.

Der Rettungshundeführer ist als Helfer des Sanitätsdienstes des Roten Kreuzes Mitglied der jeweiligen Bereitschaft. Er nimmt am Dienst in seiner Bereitschaft wie alle anderen teil, wobei zu berücksichtigen ist, dass Rettungshundeführer ein zeitaufwendiges Ausbildungs- und Trainingsprogramm mit Ihrem Rettungshund durchzuführen haben und ihnen daher die Möglichkeit hierzu anstatt anderer Dienste weitestgehend eingeräumt werden muss. Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers, mit dem er ein Team bildet. 

Die Belange der Rettungshundearbeit in Hinsicht auf alle grundsätzlichen und einheitlich geltenden Regelungen werden vom DRK-Generalsekretariat koordinierend wahrgenommen.  Rettungshundeinformationen sind in die Einsatz- und Alarmpläne des Landesverbandes, der Kreisverbände sowie der Rettungsleitstellen einbezogen. Sie können somit als wichtiges Element des Rettungseinsatzes z. B. bei Verschüttungen durch Gasexplosionen eingesetzt werden. Aber auch die Suche nach vermissten Personen (z. B. verwirrte Menschen) in der Fläche (Wald usw.) stellt eine eindeutige Indikation zur Alarmierung der Rettungshundeteams dar und ist ein häufiger Einsatzanlass.